Transparenz-Gebot: Eigentümer müssen Immobilien-GbR am Amtsgericht melden
Lesezeit: 3 min
27.12.2023 09:47 Aktualisiert: 27.12.2023 09:47
Eine Gesetzesänderung, die mit Beginn des neuen Jahr greift, zwingt Haus- und Grundstückseigentümer-Gemeinschaften bürgerlichen Rechts zum Handeln. Das raten nicht nur Juristen, sondern auch Steuerberater. Es geht um das wegen Geldwäsche-Verdachts eingeführte Transparenz-Register. Ab Januar 2024 zwingt nun eine Modernisierung des Rechts für Personengesellschaften zur Eintragung bei den örtlichen Amtsgerichten. Die DWN erläutern Lesern die rechtlichen Implikationen.
Geschäfte für Personengesellschaften werden rechtlich auf Grundlage des BGB geregelt. Eine Modernisierung zwingt Gesellschafter einer Immobilien-GbR nun zu Offenlegung und Transparenz in einem neuen GbR-Register. (Foto: dpa)
Foto: Uli Deck
Lesen Sie in diesem Artikel:
Was Gesellschafter deiner GbR ab Januar beachten müssen
Warum die proaktive Eintragung beim Amtsgericht Sinn macht
Weshalb die künftige eGbR ins Transparenz-Register muss
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