WEG-Versammlungen zu Corona-Zeiten: Beschlüsse haben ohne Anwesenheit Bestand
Lesezeit: 3 min
13.03.2024 15:27 Aktualisiert: 13.03.2024 15:27
Wohnungseigentümer konnten während der Corona-Pandemie zumeist nicht persönlich an Eigentümerversammlungen teilnehmen. Ihr verbrieftes Stimmrecht ist oft nur mittels Bevollmächtigung des Verwalters ausgeübt worden. Das führt nicht zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Die Frage einer möglichen Anfechtbarkeit ließen die Richter offen.
Desinfektionsreinigung bei der Hausverwaltung: Zu Corona-Zeiten mussten Eigentümer auf WEG-Versammlungen verzichten - das führte zu rechtlichen Streitfällen. (Foto. dpa)
Foto: Andrew Milligan
Lesen Sie in diesem Artikel:
Welchen Rechtsfragen der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte
Warum es vor Gericht im Kern um eine Rechtsabwägung ging
Weshalb Verwalter zu Corona-Zeiten in einem Dilemma steckten
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